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Integration
Baden-Würrtemberg muss Strafe zahlen

Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg muss 1,2 Millionen Euro Strafe an das Integrationsamt zahlen, da zu wenige schwerbehinderte Menschen in der Landesverwaltung beschäftigt sind.
Schon seit Jahren geht der Anteil der Beschäftigten mit Handicap zurück. Seit Jahren wurde die Fünf-Prozentmarke nicht mehr erreicht. Seit langem müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten mindestens fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen sie bis zu 320 Euro pro Person und Monat bezahlen.
Zwischen den Ministerien gibt es deutliche Unterschiede.Das Sozialministerium führt unter den Landesministerien die Quote an: 10,35 Prozent der Stellen sind mit Schwerbehinderten besetzt. Schlusslicht sind seit Jahren das Wissenschafts- und das Kultusministerium. Die restlichen Ministerien erfüllen die Quote.
Das Kultusministerium habe mit Abstand die meisten Beschäftigten, sagte ein Sprecher. Um die Fünf-Prozent-Quote erfüllen zu können, müsste das Ministerium fast 6.000 schwerbehinderte Beschäftigte einstellen. Dafür würden die entsprechenden Bewerber fehlen. Außerdem sind von den 105.000 Stellen innerhalb des Kultusministeriums 94.000 Lehrerstellen. Menschen mit einer Schwerbehinderung würden sich oft aus persönlichen Gründen gegen den Lehrerberuf entscheiden, so der Sprecher des Kultusministeriums.
Am vergangenen Donnerstag befasste sich der Landtag in Stuttgart mit der Situation von Menschen mit Handicap in der Landesverwaltung. Die größte Barriere wäre immer noch im Kopf, so die Behindertenbeauftragte des Landes Stephanie Aeffner.

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